Erklärung zur Barrierefreiheit
nach § 12 Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (LBGG SH) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Richtlinie (EU) 2016/2102
Das Amt Kirchspielslandgemeinden Eider ist bemüht, diesen Online-Dienst barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Online-Dienst ist mit der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die Vereinbarkeit ist wegen der nachfolgend aufgeführten Punkte eingeschränkt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Zeitlich begrenzte Rückmeldefristen. Läuft für ein Formular eine Frist, ist eine Rückmeldung danach nicht mehr möglich (Erfolgskriterium 2.2.1 „Zeiteinteilung anpassbar“). Wer mehr Zeit benötigt, kann die Rückmeldung formlos telefonisch oder per E-Mail abgeben; die Kontaktdaten stehen im Impressum.
- QR-Codes in Einladungen. Ein QR-Code ist für blinde Nutzerinnen und Nutzer nicht erfassbar. In jeder Einladung wird deshalb zusätzlich der vollständige Link in Textform angegeben.
- Hochgeladene Dateien. Von Nutzerinnen und Nutzern selbst hochgeladene Dateien (z. B. Fotos oder PDF-Dokumente) sind kein vom Amt erstellter Inhalt und können nicht auf Barrierefreiheit geprüft werden.
- Prüfung durch Betroffene steht aus. Der Dienst wurde bisher nur technisch und redaktionell geprüft, noch nicht im Nutzungstest mit assistiven Technologien (Screenreader, Vergrößerungssoftware, Sprachsteuerung). Bis dahin können einzelne Barrieren unentdeckt geblieben sein.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13. August 2026 erstellt.
Grundlage der Erklärung ist eine Selbstbewertung des Amtes anhand der Anforderungen der BITV 2.0 (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA). Eine Überprüfung durch eine unabhängige Stelle hat bislang nicht stattgefunden. Die Erklärung wird bei Änderungen am Dienst, mindestens jedoch jährlich, überprüft.
Barrieren melden – Kontakt zu uns
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Telefon: +49 (0) 4836 / 9 90 - 15
E-Mail: info@amt-eider.de
Wir antworten Ihnen innerhalb eines Monats. Benötigen wir für eine Prüfung ausnahmsweise länger, teilen wir Ihnen das mit und nennen Ihnen den voraussichtlichen Zeitpunkt unserer Antwort.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 13 LBGG SH wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holstein außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos; Sie brauchen keinen rechtlichen Beistand.
Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein
– Schlichtungsstelle nach dem LBGG –
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: info@beauftragte-fuer-menschen-mit-behinderung.landsh.de
Hinweise in Leichter Sprache
Das ist eine Internet-Seite vom Amt Kirchspielslandgemeinden Eider.
Auf dieser Seite können Sie einem Amt antworten. Zum Beispiel: Sie sagen, ob Sie zu einem Termin kommen. Sie bekommen dafür einen Link. Der Link steht in Ihrer Einladung.
Wir wollen: Alle Menschen sollen die Seite gut benutzen können. Auch Menschen mit Behinderung. Das nennt man Barriere-Freiheit.
Manche Sachen auf der Seite sind noch nicht barriere-frei. Zum Beispiel: Manchmal gibt es eine Frist. Nach der Frist können Sie nicht mehr antworten.
Sie finden etwas schwierig auf dieser Seite? Dann sagen Sie uns Bescheid. Sie können anrufen: 04836 990-15. Sie können eine E-Mail schreiben: info@amt-eider.de.
Sie können auch anrufen und Ihre Antwort am Telefon sagen. Dann müssen Sie das Formular nicht ausfüllen.
Wir antworten Ihnen. Das dauert höchstens einen Monat.
Hinweise in Deutscher Gebärdensprache
Sie möchten Auskunft in Deutscher Gebärdensprache? Vereinbaren Sie mit uns bitte einen Termin über info@amt-eider.de. Das Amt zieht für das Gespräch eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache hinzu; die Kosten trägt das Amt (§ 9 LBGG SH). Ein Gebärdensprach-Video zu diesem Dienst befindet sich in Vorbereitung.
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